Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen (auch unter Beteiligung juristischer Personen) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes – meist eines unternehmerischen – zusammenschließen und hierbei die bloße Kapitalbeteiligung der Gesellschafter untereinander das Wesen der Gesellschaft bestimmt, nicht deren persönliche Beziehung. Eine Kapitalgesellschaft ist als juristische Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten, also rechtsfähig. Gläubigern haftet im Regelfall lediglich das Gesellschaftsvermögen. Klassische Kapitalgesellschaften sind die GmbH, die UG, die AG, die KGaA und die SE. Diese Gesellschaften gelten kraft Gesetzes als Handelsgesellschaften. Die GmbH, die UG und die sog. kleine AG können als Einpersonengesellschaft gegründet werden.