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Kostenvorschuss

Kostenvorschuss bezeichnet eine Vorauszahlung und erlangt vor allem im Werkvertragsrecht Bedeutung. Kommt der Auftragnehmer einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen und dafür eine Vorauszahlung verlangen.