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Kündigung eines Werkvertrags

In einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur “Herstellung eines Werks”, während der Besteller des Werks sich zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet. Bei einem Werkvertrag haben sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ein Kündigungsrecht. Anders als beim Auftraggeber ist das Kündigungsrecht des Auftragnehmers jedoch wesentlich eingeschränkter.