Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein höchstpersönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht, alle Nutzungen einer Sache, also auch Grundstücks, zu ziehen.
Der Nießbrauch ist ein höchstpersönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht, alle Nutzungen einer Sache, also auch Grundstücks, zu ziehen.