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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen (auch unter Beteiligung juristischer Personen) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und hierbei die persönliche Bindung der Mitglieder untereinander das Wesen der Gesellschaft bestimmt, nicht die Kapitalbeteiligung. Eine Personengesellschaft ist Träger von Rechten und Pflichten, also rechtsfähig, ohne jedoch juristische Person zu sein. Gläubigern der Gesellschaft haftet im Regelfall auch das Gesellschaftervermögen. Grundform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Betreibt die Personengesellschaft ein Handelsgewerbe, dann ist sie Personenhandelsgesellschaft, je nach Haftungskonzept also OHG oder KG. Sonderformen der Personengesellschaften sind z. B. die GmbH & Co. KG, die GmbH & Co. OHG, die PartG, die PartGmbB und die stille Gesellschaft.