Sondereigentum
Das Sondereigentum bezeichnet die Teile eines Gebäudes und/oder Grundstücks, die zum ausschließlichen Gebrauch einer Partei bestimmt sind.
Das Sondereigentum bezeichnet die Teile eines Gebäudes und/oder Grundstücks, die zum ausschließlichen Gebrauch einer Partei bestimmt sind.