Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht umschreibt die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind dann von der Nutzung ausgeschlossen.
Das Sondernutzungsrecht umschreibt die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind dann von der Nutzung ausgeschlossen.