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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Sie bestätigt, dass der Steuerpflichtige seinen Zahlungspflichten nachgekommen ist, und versichert, dass bei der Grundbucheintragung des neuen Eigentümers eines Grundstückes keine steuerlichen Bedenken bestehen.