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Wettbewerbsverbot

Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, welches diesen Konkurrenztätigkeiten für Dritte oder in Selbstständigkeit untersagt. Das Wettbewerbsverbot gilt für den Handlungsgehilfen einschließlich Arbeitnehmer (§ 60 HGB), die persönlich haftenden Gesellschafter der OHG und KG (§§ 112, 113, 165 HGB) und für die Vorstandsmitglieder der AG (§ 88 AktG).