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Zwangsweiser Ausschluss eines Gesellschafters

Unfreiwillig ist das Ausscheiden dann, wenn die Initiative zum Ausscheiden von den Mitgesellschaftern bzw. der GmbH ausgeht und das Ausscheiden gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters, das heißt zwangsweise, erfolgt. Es gibt 3 Varianten: zwangsweise Einziehung, Zwangsabtretung, Ausschlussklage.