ausserordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung beendet ein Vertragsverhältnis in der Regel sofort.
Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Sie setzt häufig eine Abmahnung voraus.
Die außerordentliche Kündigung beendet ein Vertragsverhältnis in der Regel sofort.
Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Sie setzt häufig eine Abmahnung voraus.