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Befristung

Ein Arbeitsverhältnis endet statt aufgrund Kündigung durch sachgrundlose Befristung oder durch Befristung mit Sachgrund. Sachgrundlos ist die Befristung immer dann, wenn der Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, zum Beispiel für zwei Jahre. Eine Sachgrundbefristung liegt immer dann vor, wenn ein anerkannter Befristungsgrund gemäß § 14 TzBfG vorliegt, zum Beispiel zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin.