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betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingt („ordentlich“) kündigt ein Arbeitgeber, wenn sog. „dringende betriebliche Erfordernisse“ vorliegen: Umsatzrückgang, Absatzschwierigkeiten, Auftragsmangel, veränderte Marktstruktur, Haushaltseinsparungen (im öffentlichen Dienst), Wegfall von Drittmitteln (z.B. Finanzierung von Forschung). In der Regel ist eine Sozialauswahl durchzuführen.