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Eigentümerversammlung

Diese soll einmal jährlich durch den einberufen werden. In diesem Rahmen befasst sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit anstehenden Fragen und sollte diese einer fassung zuführen. Wird ein Beschluss nicht fristgerecht angefochten, sind die Eigentümer an diesen gebunden.