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Entgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt (z.B. im Krankheitsfall) die Fortzahlung von Arbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen. Innerhalb der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten.