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Erbfolge

Der Erbe/die Erbengemeinschat haftet grundsätzlich für alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass.  Diese Haftung, die sich auch auf das gesamte Vermögen des/der Erben bezieht, kann aber beschränken auf das Vermögen des Erblassers beschränkt werden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz verschiedene Wege vor, z .B. die Nachlassinsolvenz.