Ermittlungsverfahren im Verkehrsrecht
Falls Personen durch einen Unfall im Straßenverkehr sterben oder sich verletzen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Beim sog. „hinreichendem Tatverdacht“ stellt sie selbst Strafanzeige – oder aber es kommt später zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.