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Ermittlungsverfahren im Verkehrsrecht

Falls Personen durch einen Unfall im Straßenverkehr sterben oder sich verletzen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Beim sog. „hinreichendem Tatverdacht“ stellt sie selbst Strafanzeige – oder aber es kommt später zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.