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Gewährleistungsansprüche

Das Gewährleistungsrecht beim Hausverkauf begründet Ansprüche und Rechtsfolgen, zwischen Erwerber und Veräußerer. Es umfasst die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Maßgeblich sind hierfür die Vereinbarungen im Vertragsverhältnis, z.B. Gewährleistungsausschluss.