Grundstücks-Kaufvertrag
Der Kauf eines Grundstückes muss zwingend notariell erfolgen. Dieser muss vor Beurkundung das Grundbuch einsehen. Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch.
Der Kauf eines Grundstückes muss zwingend notariell erfolgen. Dieser muss vor Beurkundung das Grundbuch einsehen. Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch.