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Integrationsamt

Das Integrationsamt (Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben) kümmert sich um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Außerdem ist für die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmers die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.