Karenzentschädigung
Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat (§ 74 II HGB).
Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat (§ 74 II HGB).