Kündigungsschutzverfahren
Jede nicht vor Gericht angegriffene Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis. Um dies zu vermeiden, muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber erhoben werden.
Jede nicht vor Gericht angegriffene Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis. Um dies zu vermeiden, muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber erhoben werden.