Fahrerflucht
In § 142 StGB ist festgehalten, dass man nach einem Unfall den Unfallort nicht verlassen darf, weil man sich sonst der der Fahrerflucht strafbar macht. Das bloße Anstecken eines Zettels an ein parkendes Auto ändert dies nicht.
In § 142 StGB ist festgehalten, dass man nach einem Unfall den Unfallort nicht verlassen darf, weil man sich sonst der der Fahrerflucht strafbar macht. Das bloße Anstecken eines Zettels an ein parkendes Auto ändert dies nicht.