Führerschein
Die Fahrerlaubnis, die man nach bestandener Prüfung bei der Fahrschule beantragen kann, gestattet einem das Führen von bestimmten Fahrzeugarten. Das Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, was sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
Der Führerschein ist dabei nur das Dokument, mit welchem man seine Fahrerlaubnis nachweist. Hat man den Führerschein während einer Fahrt nicht dabei, ist dies eine Ordnungswidrigkeit.