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Unfallflucht

Wer im Straßenverkehr an einem Unfall beteiligt ist und sich entfernt, ohne seine Kontaktdaten dem Unfallgegner unmittelbar zu übermitteln oder keine angemessene Zeit auf den Unfallgegner zu warten, begeht Unfallflucht. Auch wer einen Parkplatzkratzer beim Ausparken an einem anderen Fahrzeug verursacht und unmittelbar danach nur einen Zettel mit eigenen Daten am Fahrzeug hinterlässt, ohne die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht. Das ist eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).