×

Verkehrsunfall und KFZ-Haftpflichtversicherung

Haftet der Unfallgegner zu 100 Prozent, gibt es von seiner Versicherung vollen Schadenersatz. Eine Teilschuld muss der eigenen KFZ Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Sonderregeln gelten für Vollkasko-Versicherung: Die zahlt Reparaturen an Ihrem Auto, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Das „Quotenvorrecht“ kann einen Teil des Geldes zurückholen.