2. Wer sind Ihre gesetzlichen Erben?
Ehepartner und nächste Bluts-Verwandte auf sind automatisch Erben, falls Sie kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst haben oder verfassen möchten.
3. Personalien, Handschrift, Ort, Datum und Unterschrift
Ihr leserlicher, nicht abgekürzter Vor- und Nachname nebst Geburtsdatum sowie der gesamte Inhalt Ihres Testaments sind zu 100 % handschriftlich.
Die Überschrift MUSS leserlich, eindeutig und unabgekürzt sein („Unser Testament“).
4. Das „Berliner Testament“
Im gemeinsamen „Berliner Testament“ setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein.
Ein Ehegatte schreibt das Testament von Hand – und beide Ehegatten unterschreiben.
Jeweils erst mit Ihrer (beider) leserlichen Unterschrift wird das Dokument rechtswirksam.
Die Überschrift MUSS ebenfalls leserlich, eindeutig und unabgekürzt sein; z.B. durch „Mein Testament“ oder „Unser Testament“ (bei Ehepartnern).
Tipp:
Verfügen Sie EINDEUTIG, ob und wie der überlebende Ehegatte von dem Inhalt des gemeinsamen Testaments abweichen darf.
5. Präzise Bezeichnung von Erben und Erbgegenstand
Bezeichnen Sie die Erben mit unabgekürzten Vor- und Zunamen (keine Ruf-, Kose- oder Spitznamen!), Geburtsdatum und Wohnadresse.
Bezeichnen Sie exakt den Erbgegenstand für jeden Erben. (Geld in % oder fester Summe an die Person X, Sachgegenstände in Anzahl und Verwahrungsort an Person Y.)
7. Testament oder Vermächtnis?
Bezeichnen Sie immer rechtssicher, was Sie vorhaben:
Beispiel: Wenn Sie das Wort „vererben“ in Ihrem Testament verwenden, werden Sie automatisch nicht „vermachen“ können!
Durch ein Vermächtnis kann ein Einzelgegenstand oder der Umgang damit „vermacht“ werden. Dieser Gegenstand wird aus dem Gesamterbe herausgelöst.
Interessant: Der Vermächtnisnehmer braucht keinen Erbschein und kann keine Schulden erben. Er gehört nicht zur Erbengemeinschaft und streitet folglich nicht mit ihr. Er erhält den „Titel“ per Post direkt vom Nachlassgericht und kann dadurch von den Erben sein Vermächtnis einfordern.
6. Umgang mit Nachlass
Legen Sie im Testament außerdem genau den Umgang mit dem Nachlass fest (Wohnrecht, Immobilien, Bedingungen für Erbantritt, Pflichtteil an Kind A.)
7. Aufbewahrung des Testaments
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf und informieren Sie eine Vertrauensperson darüber, wo es liegt.
Bei Verdacht auf Manipulation (Verschwinden lassen oder ändern durch andere) bringen Sie Ihr Testament zu einem Amtsgericht, zu einem Notar oder zu einem sog. Hinterlegungsdienst.
8. Überprüfung
Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Testament noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.
9. Was ist der Pflichtteil?
Enterbte Kinder oder Ehegatten erben lediglich den Pflichtteil. Pflichtteilsnehmer „Pflichtanteilen“ beraten, wenn Sie Eltern, Ehepartner oder Nachkommen enterben wollen.
10. Wechselbezüglichkeit
Alle vorstehenden Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen sind wechselbezüglich und damit bindend.