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befristeter Arbeitsvertrag

Hier ist das Ende eines Arbeitsverhältnisses bereits von Beginn an schriftlich festgelegt.
Befristungsgründe sind jedoch stark eingeschränkt und im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgehalten.
Oft ist die Befristung unwirksam und kann mit einer Befristungskontrollklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.