Haftung des Geschäftsführers
Neben dem Anstellungsvertrag Haftet der Geschäftsführer auch aus Gesetz. Verletzt der Geschäftsführer seine allgemeinen Sorgfaltspflichten, so ist er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Neben dem Anstellungsvertrag Haftet der Geschäftsführer auch aus Gesetz. Verletzt der Geschäftsführer seine allgemeinen Sorgfaltspflichten, so ist er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.