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Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Personen (ggf. auch unter Beteiligung juristischer Personen) zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wenn die Haftung aller Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt ist.