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Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug bedeutet gleichzeitig den Verlust der Fahrerlaubnis, der durch gerichtliches Urteil angeordnet werden kann. Dies kann auch schon vorher vorläufig erfolgen.
Auch wenn man acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erlangt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, was sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann.