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Vorbeschäftigungsverbot

Per Gesetz ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, die sogenannte sachgrundlose Befristung, dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber „bereits zuvor“ ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte.