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Kurzarbeit

In Abstimmung mit den Arbeitnehmern wird durch Änderungsvertrag bzw. durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag für einen bestimmten Zeitraum die betriebsübliche Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses gekürzt. In gleichem Verhältnis sinkt die Arbeitsvergütung. Kurzarbeit durch Änderungsvertrag ist über den Betriebsrat – soweit vorhanden – mitbestimmungspflichtig.