×

Ansprüche des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Der Mieter kann – trotz eigener Fahrlässigkeit – vom Vermieter die Beseitigung der Brandschäden verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern.

Pflichten des Immobilieneigentümers

Selbstverschuldeter Wohnungsbrand und trotzdem einen Anspruch auf Mietminderung?

Der Bundesgerichtshof entschied (BGH, VIII ZR 191/13), dass der Mieter die Beseitigung der Schäden verlangen kann, sofern der entstandene Schaden von einer Versicherung gedeckt ist, die der Mieter selbst finanziert.

  • Erforderlich ist demnach eine selbstfinanzierte Versicherung des Mieters, die den Schaden deckt.

Brandschaden fahrlässig hervorgerufen? Versicherung muss zahlen.

Dem Bundesgerichtshof zufolge darf ein Mieter erwarten, von einer Versicherung im Schadenfall einen Nutzen zu haben, wenn er mindestens anteilig die Versicherungsprämien zahlt.

  • Außerdem ist die Instandhaltung der Mietsache nach §535 Abs.1 S.2 BGB die Angelegenheit des Vermieters. Der Vermieter muss also dafür sorgen, dass die Wohnung nach einem Brand wieder in einem bewohnbaren Zustand ist.

Anspruch auf Mietminderung bei Brandschaden

Außerdem entschied der Bundesgerichtshof, dass der Mieter im Falle eines Brandschadens eine Mietminderung gemäß §536 BGB vornehmen darf.

  • Eine Mietminderung käme jedoch bei vorsätzlich verursachtem Schaden nicht in Frage.
  • Das Mietverhältnis wäre bei einer völligen Zerstörung des Mietobjekt beendet – und somit müsste der Mieter auch keine Miete mehr zahlen.

Fahrlässiges Verschulden eines Brandes kann einen Mietminderungsanspruch begründen

Demzufolge steht einem Mieter, auch in einem fahrlässig selbstverschuldeten Brand, das Recht zu, die Beseitigung der entstandenen Schäden zu verlangen und eventuell eine Mietminderung vorzunehmen.

Rechtslage bei unverschuldetem Brand

Der Vermieter muss den Mietern anbieten, in einem Hotel oder einer Pension zu wohnen. Mietminderung ist bis zu 100 % der Miete gerechtfertigt und muss nicht abgekündigt werden.

Der NP Immobilien-Blog findet diese verwandten Beiträge: