Attrappen von Videokameras installiert und dadurch Grundrechte verletzt?
Die Antwort lautet leider derzeit: „Es kommt darauf an.“
In Frankfurt nicht; hier geht das Persönlichkeitsrecht des Mieters dem Schutzbedürfnis des Vermieters vor.
In Berlin: ja, wenn der Mieter über die Attrappe informiert wird.