Pflichten für Erben einer Immobilie oder eines Hauses:
Das kostet Geld und erfordert Rechtskenntnisse: Grundsteuer, Gebühren, Grundbucheintrag, Unterhaltskosten und Modernisierung.
Das kostet Geld und erfordert Rechtskenntnisse: Grundsteuer, Gebühren, Grundbucheintrag, Unterhaltskosten und Modernisierung.
Wer eine Immobilie geerbt hat, begegnet einer Reihe von kostspieligen und rechtlich teilweise komplexen Aufgaben.
Als neue Eigentümer bzw. Immobilienerbe sollten Sie sich zügig in das Grundbuch eintragen lassen.
Dafür müssen der Erbschein oder ggf. das notarielle Testament dem Amtsgericht vorgelegt werden.
Das Amtsgericht veranlasst den Eintrag ins Grundbuch.
Liegt ein Erbschein vor, ist die Änderung im Grundbuch ein Jahr lang gebührenfrei.
In jedem anderen Fall beträgt die Gebühr für eine Änderung im Grundbuch rund ein Prozent des Marktpreises.
Das kann – je nach Wert der Immobilie – schnell eine vierstellige Summe werden.
Wer die geerbte Immobilie nicht veräußern möchte, sollte den Eintrag im Grundbuch deshalb vor Ablauf der Jahresfrist ändern lassen.
So lässt sich viel Geld sparen.
Als neuer Eigentümer übernimmt man die Verantwortung dafür, dass keine Gefahren von der Immobilie ausgehen und niemand zu Schaden kommen kann.
Deshalb ist zu prüfen, ob beispielsweise überhängende Äste oder morsche Bäume die Nachbargrundstücke beeinträchtigen können.
Im Winter ist gegebenenfalls daran zu denken, angrenzende Gehwege von Schnee und Glatteis zu befreien.
Regelmäßig sollte auch die Funktionsfähigkeit der Heizung geprüft werden, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Ist ausreichend Brennstoff vorhanden? Sind alle notwendigen Wartungsarbeiten erledigt?
Immobilienerben sollten die Kosten kalkulieren, die für den Unterhalt des Objekts anfallen, um nicht von unerwarteten Belastungen überrascht zu werden.
Für jede Immobilie sind regelmäßig Grundsteuer und Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Darüber hinaus können Kosten für Strom, Heizung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser sowie Verwaltung und Hausmeister anfallen.
Wenn die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, lohnt es, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zu prüfen.
Diese können Beschlüsse über größere Sonderumlagen enthalten, für die der Erbe als neuer Eigentümer noch aufkommen muss.
Oft stehen bei geerbten Objekten Renovierungen an, weil Strom- und Wasserleitungen, Dach, Fenster, Bad oder Böden erneuerungsbedürftig sind.
Sinnvoll kann es zudem sein, die Raumaufteilung zu verändern.
Auch der energetische Zustand entspricht häufig nicht mehr dem heutigen Standard.
Er enthält konkrete Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen.
Soll das Objekt vermietet oder verkauft werden, verlangt der Gesetzgeber ohnehin einen Energieausweis.
Ihre Fachanwältin in Chemnitz
für Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
Telefon: +49 371 909872-11
Frau Kristin Schwotzer hilft ihnen weiter.
Email: info@neuerburg-peters.de
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Lesetipp:
Die schwarzen Rechts-Vokabeln finden Sie im Text links erklärt:
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anspruch
Berliner Modell
Beschlagnahme
Beweislast
Bürgschaft
Darlegungslast
Eigenbedarf
Eigentümer der Immobilie
Eigentümergemeinschaft
Eigentümerversammlung
Eigentumsaufgabe
Eigentumswohnung
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Fahrlässigkeit
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