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Mieterhöhung durchsetzen:  Einfaches Bestreiten der Wohnfläche durch den Mieter reicht nicht

Der Mieter muss die Wohnflächenangabe des Vermieters im Mietvertrag durch Beweise widerlegen und dazu wenigstens eine laienhafte Vermessung seiner Wohnung bieten.

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Betriebskostenabrechnung bei extrem hohen Heizkosten – Was müssen Vermieter beachten?

Die jährliche Betriebskostenabrechnung kann schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Mieter führen. Häufig ist den Vermietern nicht klar, ob sie die Abrechnung offenlegen und inwieweit sie die Daten der anderen Mieter schützen müssen.

Was müssen Vermieter wissen über Betriebskostennachzahlungen?

Der Mieter muss für die Nachzahlung der Nebenkosten eine Frist von 30 Tagen einhalten. Der Vermieter kann bei deren Verstreichen mahnen, Einsicht in die Kostenaufstellung geben, Ratenzahlung erlauben, klagen  oder – wenn die Verzögerung der Betriebskostennachzahlung grundlos oder selbstverschuldet durch den Mieter ist – den Mietvertrag kündigen.

  • Aufgrund der aktuellen BGH Urteile ist jedenfalls Vorsicht geboten.

Der Fall „Hohe Heizkosten“

Im konkreten Fall sollten die Mieter einer 94 m² großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Nachzahlung von mehr als 5.000,00 € auf die Heizkosten leisten. Die Mieter verweigerten die Zahlung der Nachforderung und verlangten von Ihrem Vermieter, Ihnen zu Kontrollzwecken auch die Verbrauchswerte der Nachbarn zu übermitteln. Der Vermieter verweigerte die Herausgabe der Daten und klagte auf Zahlung der Heizkosten (BGH VIII ZR 189/17).

Welche Pflichten treffen den Vermieter, wenn der Mieter der Betriebskostenabrechnung widerspricht?

  • Der Vermieter ist zur richtigen Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten verpflichtet.
  • Bei einem Widerspruch des Mieters muss der Vermieter die Korrektheit der Abrechnung darlegen und beweisen.
  • Laut BGH ist ein schlichter Widerspruch des Mieters dafür ausreichend. Es bedarf keiner ausführlichen Begründung.

Darf der Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen?

Der BGH hat die Rechte der Mieter in diesem Punkt ausdrücklich gestärkt.

  • Der Vermieter muss dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren!
  • Dem Mieter ist die Einsicht schon zu gewähren, wenn er die Abrechnung lediglich kontrollieren möchte. Besondere Gründe muss der Mieter nicht vorbringen!
  • Der Vermieter kann die Einsicht zum Schutz der Daten der anderen Mieter nicht verweigern.

Fehlende Begründung oder fehlende Informationen durch den Mieter führen zu einer Klageabweisung

Der BGH hat im konkreten Fall das Begehren der Mieterin abgelehnt. Sie habe weder eine ausreichende Begründung vorgelegt noch eine Vermessung der Wohnung vorgenommen (BGH VIII ZR 181/16).

Was passiert, wenn der Vermieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verweigert?

So lange dem Mieter die Einsicht in die Unterlagen verweigert wird, kann er die Nachzahlung verweigern (BGH VIII ZR 189/17)

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