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Sie erben demnächst eine Immobilie?

Sparen Sie Geld, Zeit und Energie durch die korrekte Vorgehensweise.

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Immobilienerben begegnen vielen neuen Herausforderungen.

Diese können teilweise kompliziert und kostspielig werden.
Wenn Sie die folgenden Aspekte beachten, können sie Geld und Zeit sparen und Risiko minimieren.

Sparen beim Grundbucheintrag

Wer eine Immobilie erbt, sollte sich schnellstmöglich in das Grundbuch eintragen lassen.

Was ist ein Grundbuch?
Im Grundbuch stehen alle Informationen über ein Grundstück, eine Immobilie oder ein Flurstück. Das bedeutet, dass auch Sie als neuer Eigentümer in dieses Grundbuch eingetragen werden müssen.
Sie sparen viel Geld, wenn Sie sich im ersten Jahr nach Erhalt des Erbscheines im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen lassen.

  • Die Änderung im Grundbuch ist, bei vorliegendem Erbschein, ein Jahr lang gebührenfrei.

Immobilien bedeuten Verantwortung, Risiko und Herausforderung

Ein Immobilienerbe erbt mit der Immobilie auch neue Verantwortung.
Als Immobilienerbe übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass keine Gefahr von der Immobilie ausgeht und niemand zu einem Schaden kommt.
Folgende Fragen müssen Sie klären: Sind

  • die Wartungsarbeiten erledigt?
  • die Heizungen funktionstüchtig?
  • Nachbargrundstücke, aufgrund von beispielsweise überhängenden Ästen von Bäumen, beeinträchtigt?
  • die Gehwege gepflegt?
  • die Gehwege im Winter von Schnee und Glatteis befreit?

Finanzierung der Immobilie

Um Kosten von vornherein realistisch einzuschätzen, sollten Sie vorab die Kosten für den Unterhalt der Immobilie kalkulieren. Das betrifft sämtliche sog. Betriebskosten wie z. B.

  • Grundsteuer und Versicherungsbeiträge
  • Strom, Heizung, Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Verwaltung und Hausmeister

Energieausweis bei Modernisierung, Vermietung oder Verkauf des Objekts

Für Modernisierung, Vermietung oder Verkauf der Immobilie ist i. d. R. ein sog. bedarfsorientierter Energieausweis notwendig.
Ein Energieausweis enthält zum einen Daten zu den anfallenden Energiekosten und zum anderen Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen.

  • Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Vermietung oder einem Verkauf einen Energieausweis vorzulegen ist.

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