Welche Freiheiten haben Mieter auf dem Balkon?
Welche Freiheiten genießen Mieter auf ihren Balkonen – und wo sind ihnen rechtliche Grenzen gesetzt?
Welche Freiheiten genießen Mieter auf ihren Balkonen – und wo sind ihnen rechtliche Grenzen gesetzt?
Grundsätzlich kann das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden.
Gerichtsurteile, die sich damit beschäftigen, wie oft auf Balkonen gegrillt werden darf, gehen in ihren Aussagen stark auseinander. Einen pauschalen Richtwert gibt es somit nicht.
Lärmbelästigungen nach 22 Uhr sind nicht gestattet. Auch wenn nach 22 Uhr nur selten laute Partys auf dem Balkon gefeiert werden, liegt trotzdem ein Verstoß vor (LG Düsseldorf 15.01.1990, 5 Ss (OWi) 475/89).
Die Nachbarn müssen gegenseitig rücksichtnehmen und eine Regelung nach Zeitabschnitten finden (BGH 16.01.2015 – V ZR 110/14).
Mieter dürfen den Balkon nach ihren Vorlieben gestalten, solange es sich um keine wesentlichen optischen oder baulichen Veränderungen handelt.
Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wäsche auf dem Balkon trocknen.
Ihre Fachanwältin in Chemnitz
für Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Frau Kristin Schwotzer hilft ihnen weiter.
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Lesetipp:
Die schwarzen Rechts-Vokabeln finden Sie im Text links erklärt:
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anhörung
Anspruch
Berliner Modell
Beschlagnahme
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Eigenbedarf
Eigentümer der Immobilie
Eigentümergemeinschaft
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Eigentumswohnung
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