Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemeinsam ein Grundstück erwerben
Auch gegen den Willen einer Eigentümerin kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam ein Grundstück erwerben
Auch gegen den Willen einer Eigentümerin kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam ein Grundstück erwerben
Muss ein Wohnungseigentümer es dulden, wenn sich die Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Grundstückskauf entschließt?
Mit dieser Frage hat sich der BGH bereits 2016 beschäftigt und ein klares Urteil gefällt: Ja.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss mit Stimmmehrheit den Kauf eines Nachbargrundstücks.
Die Eigentümer der Wohnungen 1 bis 25 hatten auf dem eigentlichen Grundstück keinen PKW-Stellplatz.
Das Nachbargrundstück bot ausreichend Stellplätze für die Wohnungseigentümer.
Der Kaufpreis sollte maximal 75.000 € betragen und in Höhe von 15% von allen Eigentümern nach Wohneinheiten und zu 85% von den Eigentümern der Wohnungen 1 bis 25 als Nutzer der Stellplätze getragen werden.
Der BGH hält einen Kauf durch einen Mehrheitsbeschluss für möglich und lehnte die Klage der Wohnungseigentümerin ab (BGH 2016- V ZR 75/15). Gründe:
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