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Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemeinsam ein Grundstück erwerben

Auch gegen den Willen einer Eigentümerin kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam ein Grundstück erwerben

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BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemeinsam gegen den Willen einer Eigentümerin ein Grundstück erwerben

Muss ein Wohnungseigentümer es dulden, wenn sich die Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Grundstückskauf entschließt?
Mit dieser Frage hat sich der BGH bereits 2016 beschäftigt und ein klares Urteil gefällt: Ja.

Der Fall: Grundstückserwerb durch WEG:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss mit Stimmmehrheit den Kauf eines Nachbargrundstücks.
Die Eigentümer der Wohnungen 1 bis 25 hatten auf dem eigentlichen Grundstück keinen PKW-Stellplatz.
Das Nachbargrundstück bot ausreichend Stellplätze für die Wohnungseigentümer.
Der Kaufpreis sollte maximal 75.000 € betragen und in Höhe von 15% von allen Eigentümern nach Wohneinheiten und zu 85% von den Eigentümern der Wohnungen 1 bis 25 als Nutzer der Stellplätze getragen werden.

  • Eine Wohnungseigentümerin klagte gegen den Gemeinschaftsbeschluss (BGH 2016- V ZR 75/15)

Ist ein Kauf durch einen Mehrheitsbeschluss möglich?

Der BGH hält einen Kauf durch einen Mehrheitsbeschluss für möglich und lehnte die Klage der Wohnungseigentümerin ab (BGH 2016- V ZR 75/15). Gründe:

  • Die Wohnungseigentümer sind beschlussfähig.
  • Die Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss ist zulässig.
  • Die Wohnungseigentümer sind ein teilrechtsfähiger Verband und können einen wirksamen Kaufvertrag abschließen.
  • Der Erwerb des Grundstücks dient Gewinnung von Parkplätzen. Die Stellplätze werden seit der Errichtung der Anlage als solche genutzt. Die Nutzung ist öffentlich-rechtlich zulässig.