Das ändert sich für virtuelle Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) ist durch die damit zusammenhängende Ein-
führung von virtuellen Haupt- und Gesellschafterversammlungen bekannt geworden.
Nun wurde das Gesetz bis Ende 2021 verlängert und durch den Gesetzgeber modifiziert.