Kann ein Mietvertrag trotz einer vereinbarten Mindestmietdauer gekündigt werden?
Sind solche Klauseln zulässig? Und was passiert, wenn Mieter aufgrund
von einem Notfall doch vor der Mindestmietdauer ausziehen wollen?
Sind solche Klauseln zulässig? Und was passiert, wenn Mieter aufgrund
von einem Notfall doch vor der Mindestmietdauer ausziehen wollen?
Für Mietverträge, in denen die Vereinbarung mithilfe eines Vordrucks, also nicht gemeinsam und individuell beschlossen wurde, gibt es die Möglichkeit, dass die Mindestmietzeit Vereinbarung unzulässig ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes nach § 543 oder § 569 BGB zulässig ist. Dies ist der Fall, wenn dem Mieter das Festhalten an dem Mietvertrag nicht zugemutet werden kann. Die Gerichte entscheiden einzelfallabhängig, ob tatsächlich eine Unzumutbarkeit bejaht werden kann. In die Entscheidung werden auch die Interessen des Vermieters miteinbezogen.
Ihre Fachanwältin in Chemnitz
für Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Die schwarzen Rechts-Vokabeln finden Sie im Text links erklärt:
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