Darf der Vermieter kündigen oder muss er Duldungsklage erheben?
Darf der Vermieter kündigen oder muss er Duldungsklage erheben?
Wenn Mieter sich notwendigen Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen verweigern, kann das für Vermieter zermürbend sein. Ist der Vermieter direkt zu einer Kündigung berechtigt oder muss erst ein gerichtlicher Duldungstitel erwirkt werden?
2015 klagte eine Vermieterin vor dem BGH gegen ihre Mieter. Deren Wohnung war von Hausschwamm befallen und musste instandgesetzt werden. Für die ersten Arbeiten zogen die Mieter in ein Hotel.
Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis daraufhin fristlos und hilfsweise ordentlich.
Begründet wurde die Kündigung damit, dass die Mieter den Zutritt zur Wohnung mehrfach verweigert hätten. Nachdem die Vermieterin eine einstweilige Verfügung gegen ihre Mieter erwirkt hatte, gewährten die Mieter ihr Zutritt zu der Wohnung.
Eine fristlose Kündigung ist nach §543 Absatz 1 Satz 1 BGB möglich, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn…
Eine ordentliche Kündigung nach §573 Absatz 2 Nr.1 BGB ist wirksam, wenn …
Ein Duldungstitel muss durch ein Gerichtsverfahren erlangt werden. Der Titel regelt, dass Personen eine bestimmte Handlung zu dulden haben.
Der BGH verneint die Notwendigkeit eines Duldungstitels aus folgenden Gründen (BGH – VIII ZR 281/13):
In dem vorliegenden Fall nahm der BGH an, dass eine fristlose Kündigung des Vermieters auch ohne Duldungstitel wirksam sein kann (BGH – VIII ZR 281/13).
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