Mindestlohn – gilt er für alle Branchen gleich?
Laut der Empfehlung der Mindestlohnkommission könnte der gesetzliche Mindestlohn 2021/2022 um 11,8% steigen. Es ist eine vierstufige Steigerung vorgesehen.
Laut der Empfehlung der Mindestlohnkommission könnte der gesetzliche Mindestlohn 2021/2022 um 11,8% steigen. Es ist eine vierstufige Steigerung vorgesehen.
Vorgaben durch den Gesetzgeber führen zu immer neuen Regelungen im Bereich Mindestlohn.
Kluge Unternehmer sprechen frühzeitig mit ihrem Fachanwalt, sehen Risiken und Chancen voraus und flexibilisieren vertragliche und organisatorische Rahmen.
Der Mindestlohn ist jedem Unternehmer ein Begriff. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) und allgemeinverbindliche Tarifverträge geben ihn eindeutig vor. Allerdings werden die Mindestlöhne auch fortlaufend angepasst.
Arbeitgeber sollten sich in ihrem eigenen Interesse über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Laut der Empfehlung der Mindestlohnkommission könnte der gesetzliche Mindestlohn 2021/2022 um 11,8% steigen.
Es ist eine vierstufige Steigerung vorgesehen.
Sollte die Bundesregierung der Empfehlung folgen, wird der Mindestlohn wie folgt erhöht werden:
1.1.2021 – 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro
1.7.2021 – 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro
1.1.2022 – 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro
1.7.2022 – 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro.
Ihr Fachanwalt in Chemnitz
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