Geblitzte dürfen die Messdaten einsehen und überprüfen
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Geblitzten!
Wer Einsicht in Informationen bei der Bußgeldstelle verlangt, muss unter bestimmten Umständen auch Zugang zu ihnen
erhalten. Durch das aktuelle Urteil kann das Vorgehen gegen Bußgeldbescheide wesentlich erleichtert werden!