Muss ein Arbeitnehmer, der aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen darf, weiter beschäftigt werden?
In Zeiten der Corona-Pandemie sind die meisten Arbeitnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz verpflichtet. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter durch ein ärztliches Attest von dieser Pflicht befreit werden. Für Arbeitgeber
stellt sich die Frage, wie sie sich zu verhalten haben. Das sollten Betroffene wissen: