Außerordentliche Kündigung wegen Tätowierungen aus der rechtsradikalen Szene?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit einem Fall befasst, in dem einem Lehrer fristlos gekündigt wurde, weil er Tätowierungen hatte, die der rechtsradikalen Szene zugeordnet wurden. Der Lehrer hatte unter anderem die Schriftzüge „Meine
Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper und „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes tätowiert.