Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall
Autounfälle sind eine unangenehme Angelegenheit, die häufig die Einholung eines Sachverständigengutachtens nötig macht.
Informationen von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht
Autounfälle sind eine unangenehme Angelegenheit, die häufig die Einholung eines Sachverständigengutachtens nötig macht.
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Autounfälle sind eine unangenehme Angelegenheit, die häufig die Einholung eines Sachverständigengutachtens nötig macht.
Nun könnte alles geklärt sein, aber die Übernahme der Sachverständigenrechnung kann auch Probleme machen!
Immer wieder bestreiten der Unfallverursacher oder seine Versicherung, dass der Gutachter ortsüblich vergütet wurde.
Was hat der Geschädigte zu befürchten, wenn die von ihm eingereichte Rechnung als zu hoch kritisiert wird?
Der Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers hatte lediglich einen Teil der angefallenen Sachverständigengebühren beglichen, nachdem die Geschädigte eine Rechnung eingereicht hatte.
Im vorliegenden Fall wurde eine Rechnung des beauftragten Sachverständigenbüros eingereicht.
Wenn ein günstigerer Gutachter hätte beauftragt werden können, bedeutet das nicht automatisch, dass die Rechnung nicht übernommen werden muss.
Ein einfaches Bestreiten genügt, soweit der Geschädigte seiner Darlegungslast nicht nachkommt und keine konkreten Anhaltspunkte für den erforderlichen Herstellungsaufwand unter Berücksichtigung seiner speziellen Situation vorbringt.
Wenn der Geschädigte zum Beispiel eine Rechnung vorgelegt hat, muss der Versicherer oder der Schädiger genau begründen, warum der Geschädigte hätte erkennen müssen, dass er einen überteuerten Gutachter beauftragt.
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