Besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei zwei aufeinanderfolgenden Krankmeldungen?
Wenn sich der Arbeitnehmer krankmeldet, hat er für 6 Wochen einen Lohnfortzahlungsanspruch.
Gilt das auch, wenn unmittelbar nach dem Ende der ersten Krankmeldung eine weitere Krankmeldung eingereicht wird?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dieser Frage beschäftigt und ein klares Urteil gefällt!