Kündigung wegen privater Äußerungen auf Whatsapp?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit der Kündigung eines Mannes beschäftigt, der als
technischer Leiter für einen Verein für Flüchtlingshilfe tätig war. Die Kündigung wurde auf Chatverläufe
gestützt, in denen sich der Mann despektierlich über geflüchtete Personen äußerte. Doch kann eine
Kündigung auf private Whatsapp-Chats gestützt werden?