Fristlose Kündigung aufgrund privater Äußerungen in Chatgruppen?
Das BUNDESARBEITSGERICHT (2 AZR 17/23) hat sich mit der Kündigung eines Mitarbeiters beschäftigt. Die Kündigung wurde auf Nachrichten in einem Gruppenchat
gestützt, in denen sich der Mitarbeiter in beleidigender, sexistischer und rassistischer Weise äußerte. Doch kann eine außerordentliche
Kündigung auf private Chats gestützt werden?
Im Regelfall dürfte dies möglich sein, je nachdem ob die Vertraulichkeit in der Gruppe gewahrt werden kann oder nicht.